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1. Allgemeines Im Ausland erwirkte Scheidungsurteile entfalten nur in dem Land Wirkung, in dem sie erlassen wurden. Damit sie auch in der Türkei Geltung erlangen, muss ihre Anerkennung durch Vorlage beim zuständigen Familiengericht beantragt werden. Erst wenn das Scheidungsurteil durch ein türkisches Gericht anerkannt wurde, gilt die Ehe in der Türkei als geschieden und kann ins Personenstandsregister eingetragen werden. |